Grundlage für die Arbeit des Pfarrgemeinderates ist die “Satzung für die Räte der Laien im Erzbistum Bamberg”. Danach ist der Pfarrgemeinderat das vom „Erzbischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde“. Gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeitern trägt der Pfarrgemeinderat die "Verantwortung für den Aufbau einer lebendigen Gemeinde". Er berät und unterstützt dabei den Pfarrer bzw. Diakon in seinen Aufgaben, kann aber auch „in eigener Verantwortung tätig werden“.
Der Pfarrgemeinderat ist also ein Leitungsgremium. Gewählte Mitglieder der Kirchengemeinde arbeiten hier mit dem Diakon und dem Pfarrer zusammen und bestimmen mit, welche Pläne die Pfarrei verfolgt bzw. welche Ziele die Kirchengemeinde anstrebt. Der Pfarrgemeinderat wird jeweils auf 4 Jahre gewählt.
Stimmberechtigte Mitglieder:
Beratende Mitglieder:
Folgende Sachausschüsse wurden gebildet:
Vertreter im Seelsorgebereichsrat: